AGB
Stand: 6. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der heydash GmbH,
Ludwig-Erhard-Platz 1, 51373 Leverkusen („heydash") und
ihren Kunden über die Nutzung der Software „heydash" als Software as a Service.
- heydash schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde
bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn heydash ihnen ausdrücklich in
Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- heydash stellt eine webbasierte Plattform bereit, mit der Agenturen Kampagnen,
Leads und Bewerber, Freigaben, Briefings, Inhalte, Reporting und die
Kommunikation mit ihren eigenen Kunden („Endkunden") verwalten. Dazu gehören
insbesondere
a) das Agentur-Cockpit für den Kunden und seine Mitarbeiter,
b) ein Kundenportal, zu dem der Kunde seine Endkunden einlädt („Portal-Nutzer"),
c) optionale Module („Add-ons"), z. B. Briefing & Content mit KI-Funktionen,
WhatsApp, Termine, Landingpages, zusätzlicher Speicher und zusätzliche
KI-Läufe.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen
Leistungsbeschreibung und Preisliste im Bereich „Abonnement“ der Software sowie den
im Checkout angezeigten Angaben.
- Die Nutzung erfolgt über Kundenslots. Ein Kundenslot berechtigt zur
Verwaltung eines Endkunden. Die Zahl der Kundenslots bucht der Kunde selbst. Ein
Slot darf nicht auf mehrere Endkunden gleichzeitig verteilt werden.
- heydash schuldet die Bereitstellung der Software am Routerausgang des
Rechenzentrums. Internetzugang und geeignete Endgeräte beschafft der Kunde selbst.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Testphase
- Mit der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB, der Datenschutzerklärung
und des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) kommt ein Nutzungsvertrag über die
Testphase zustande.
- Die Testphase dauert 14 Tage ab Registrierung und ist kostenlos. Sie umfasst
bis zu 5 Kundenslots und 10 KI-Läufe. Einzelne Module können in der Testphase
ausgeschlossen sein.
- Die Testphase endet automatisch. Sie geht nicht ohne Zutun des Kunden in ein
kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf ist der Zugang für den Kunden und
seine Portal-Nutzer gesperrt, bis der Kunde einen Tarif bucht.
- Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Checkout einen
Tarif auswählt und die Bestellung abschickt.
- Bucht der Kunde nach der Testphase keinen Tarif, löscht heydash das Konto mit
allen Daten 60 Tage nach Ende der Testphase. heydash weist den Kunden vorher per
E-Mail darauf hin.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise
verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Abonnements werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Bei jährlicher
Zahlung gewährt heydash einen Rabatt (derzeit zwei Monate).
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit dem im Checkout
hinterlegten Zahlungsmittel. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung.
- Werden während eines Abrechnungszeitraums Kundenslots oder Add-ons hinzugebucht,
berechnet heydash diese anteilig für den laufenden Zeitraum.
- Rechnungen stellt heydash elektronisch per E-Mail und im Konto bereit.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf heydash den
Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, bis die offene Forderung
ausgeglichen ist.
- heydash kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Beginn des
nächsten Abrechnungszeitraums anpassen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %,
kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. heydash weist
in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
- Gebühren von Drittanbietern (z. B. Meta-Gebühren für WhatsApp-Nachrichten) sind
nicht im Preis enthalten und werden direkt zwischen Kunde und Drittanbieter
abgerechnet.
§ 5 Kontingente
- KI-Läufe: Das Add-on „Briefing & Content" enthält 100 KI-Läufe je gebuchtem
Slot und Monat. Die Läufe stehen agenturweit gemeinsam zur Verfügung.
Zusätzliche Pakete können hinzugebucht werden.
- Nicht verbrauchte KI-Läufe verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden
nicht übertragen oder erstattet. Das gilt auch für zusätzlich gebuchte Pakete.
- Speicher: Der Basistarif enthält 25 GB Speicher. Zusätzlicher Speicher kann
gebucht werden. Ist das Kontingent erschöpft, sind weitere Uploads erst nach
einer Erweiterung oder nach dem Löschen von Dateien möglich.
- Ist ein Kontingent aufgebraucht, stehen die betroffenen Funktionen bis zum
nächsten Abrechnungsmonat oder bis zur Zubuchung nicht zur Verfügung.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
- heydash stellt eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Monatsmittel sicher.
- Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten (möglichst außerhalb der
Zeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen) sowie Störungen, die heydash nicht zu
vertreten hat, insbesondere Ausfälle des Internets, höhere Gewalt und Ausfälle
von Diensten Dritter nach § 10.
- heydash darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der
vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden
zumutbar ist.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
Er informiert heydash unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Der Kunde legt Zugänge nur für eigene Mitarbeiter und seine Endkunden an. Er ist
für das Handeln aller Nutzer verantwortlich, die er einlädt, einschließlich der
Portal-Nutzer.
- Der Kunde stellt sicher, dass er alle Daten, die er in heydash verarbeitet,
rechtmäßig erheben und verarbeiten darf. Das gilt insbesondere für
a) Einwilligungen und Informationen der Leads und Bewerber,
b) Werbung per E-Mail, Telefon und WhatsApp (u. a. § 7 UWG),
c) Tracking- und Conversion-Daten, die an Werbeplattformen übermittelt werden
(z. B. Meta Conversions API), einschließlich der dafür nötigen Einwilligungen,
d) besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), z. B.
Gesundheitsangaben in Formularen oder Lebensläufen.
- Der Kunde verwendet die Software nicht für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke,
insbesondere nicht für irreführende Werbung, Betrug, Schneeballsysteme,
diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder
persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte.
- Der Kunde greift nicht auf nicht-öffentliche Bereiche der Software zu, führt
ohne Zustimmung keine Last- oder Penetrationstests durch und umgeht keine
Sicherheits- oder Kontingentgrenzen.
- Der Kunde sichert Daten, die er dauerhaft benötigt, regelmäßig durch Export.
§ 8 White-Label, Kundenportal und eigene Domains
- Der Kunde kann das Kundenportal mit eigenem Branding und unter einer eigenen
Domain betreiben. Er stellt sicher, dass er zur Nutzung von Domain, Marken, Logos
und sonstigen Inhalten berechtigt ist, und richtet die nötigen DNS-Einträge
selbst ein.
- Zwischen heydash und den Endkunden des Kunden besteht kein Vertragsverhältnis.
Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Verträge mit den Endkunden und für
die Rechtstexte, die er ihnen gegenüber verwendet (Impressum, Datenschutz, AGB,
AVV). heydash stellt dafür eine Funktion bereit, mit der der Kunde eigene
Rechtstexte hinterlegen und von Portal-Nutzern bestätigen lassen kann.
- Endet der Vertrag, endet auch der Zugang der Portal-Nutzer.
§ 9 KI-Funktionen
- Einzelne Funktionen erzeugen Texte mithilfe von KI-Modellen eines Drittanbieters
(derzeit Anthropic). heydash übermittelt dafür nur die für den jeweiligen Lauf
nötigen Inhalte. Daten von Leads und Bewerbern werden nicht übermittelt.
- KI-Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder unpassend sein. Der Kunde
prüft sie vor jeder Verwendung und ist für ihre Veröffentlichung verantwortlich.
heydash übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Eignung oder Rechtmäßigkeit der
Ergebnisse, insbesondere nicht dafür, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
- Soweit an KI-Ergebnissen Rechte entstehen, stehen sie im Verhältnis zu heydash
dem Kunden zu.
- Der Kunde lädt keine Inhalte in KI-Funktionen hoch, zu deren Weitergabe er nicht
berechtigt ist.
§ 10 Integrationen und Dienste Dritter
- heydash ermöglicht die Anbindung von Diensten Dritter, z. B. Meta (Werbekonto,
Conversions API, WhatsApp Business), Google, Microsoft, Dropbox, Webflow,
WordPress, Formular- und Funnel-Anbieter sowie eigene Webhooks.
- Für die Nutzung dieser Dienste schließt der Kunde eigene Verträge mit den
Anbietern und hält deren Bedingungen und Richtlinien ein, bei WhatsApp
insbesondere die WhatsApp Business- und Commerce-Richtlinien. Er berechtigt
heydash, im Rahmen der aktivierten Anbindung in seinem Namen auf diese Dienste
zuzugreifen.
- heydash hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Schnittstellen und Bedingungen
dieser Dienste. Ändert oder beendet ein Anbieter seine Schnittstelle, kann die
Anbindung ganz oder teilweise entfallen. Das begründet keinen Mangel der
Leistung von heydash.
- Versendet der Kunde E-Mails über ein eigenes Postfach oder einen eigenen
Versanddienst, ist er für Einrichtung, Zustellbarkeit und Einhaltung der
Versandregeln verantwortlich.
§ 11 Inhalte und Nutzungsrechte
- Alle Inhalte, die der Kunde und seine Nutzer hochladen oder anlegen
(„Kundeninhalte"), bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt heydash die
Rechte ein, die nötig sind, um die Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten
und auszuliefern, einschließlich der Übertragung an aktivierte Integrationen.
- Der Kunde versichert, dass er die nötigen Rechte an den Kundeninhalten hat.
- An der Software selbst erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches,
nicht übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Software nicht kopieren,
zurückentwickeln oder Dritten außerhalb des Vertragszwecks zur Verfügung
stellen.
- heydash darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann
dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Datenschutz
- Soweit heydash personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt
der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Kunde bei der Registrierung
bestätigt. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
- Für Daten, die heydash als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B.
Vertrags- und Abrechnungsdaten), gilt die Datenschutzerklärung unter
team.heydash.de/datenschutz.
§ 13 Sperrung
- heydash darf den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde gegen § 7
verstößt, ein begründeter Verdacht auf einen solchen Verstoß besteht oder die
Sicherheit der Plattform gefährdet ist. heydash wählt die mildeste wirksame
Maßnahme und informiert den Kunden, soweit rechtlich zulässig.
- heydash ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte zu überprüfen. Erhält heydash
Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, darf heydash sie prüfen und sperren.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Abonnements laufen einen Monat, jährliche Abonnements ein Jahr. Sie
verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht gekündigt werden.
- Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen,
über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an hey@heydash.de.
- Kundenslots und Add-ons kann der Kunde jederzeit erhöhen. Eine Verringerung
wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
- heydash kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums
kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für heydash insbesondere vor, wenn der Kunde mit
Zahlungen von mehr als einem Monatsbetrag länger als 30 Tage in Verzug ist oder
schwerwiegend oder wiederholt gegen § 7 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Bereits gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet.
§ 15 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach
Vertragsende exportieren. In dieser Zeit ist nur noch der Export möglich.
- Nach Ablauf dieser Frist löscht heydash alle Daten des Kunden endgültig, soweit
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt der
AVV.
§ 16 Mängel
- Es gelten die gesetzlichen Regeln für Mietverträge, soweit diese AGB nichts
anderes bestimmen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss
vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und so konkret wie möglich.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
§ 17 Haftung
- heydash haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haftet heydash nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, höchstens bis zur Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem
Schadensereignis gezahlten Entgelte. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet heydash nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger
Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 6) zur Wiederherstellung nötig gewesen
wäre.
- Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen von heydash.
§ 18 Freistellung
Der Kunde stellt heydash von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich
Endkunden, Leads, Bewerbern und Behörden, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der
Software durch den Kunden oder seine Nutzer entstehen, einschließlich angemessener
Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nur, soweit der Kunde die Rechtsverletzung
zu vertreten hat.
§ 19 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie
im Rahmen des Vertrags erhalten, auch nach Vertragsende vertraulich.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- heydash kann diese AGB ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder
wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht
unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Vertragsinhalte (Leistungsumfang,
Preise, Laufzeit) ändert heydash nur nach § 4 Abs. 7 oder mit Zustimmung des
Kunden.
- heydash teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform
mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen
als angenommen. heydash weist in der Mitteilung auf die Frist und die Folgen hin.
Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Inkrafttreten der
Änderung kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist,
soweit gesetzlich zulässig, Leverkusen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es
gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.